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Erneute Änderungen an den Cloud-TSEs

Nach dem RADFAK nach aktuellem Stand ein TSE-Cloud Modul anbieten wird waren wir natürlich sehr erfreut als das erste Cloud-TSE Modul vor kurzem zertifiziert wurde und unser Technologiepartner für die Cloudintegration ebenfalls am Ende des Zertifizierungsprozesses war. Leider war das Vergnügen nur von kurzer Dauer als die Zertifizierung des einen einzigen Cloudanbieters auf den 31.1.2021 befristet wurde und danach nach aktuellem Stand nicht mehr verwendet werden darf.

Am 4.1.2021 gab es nun die offizielle Information das TSE in der Cloud erneut Änderungen an den technischen Spezifikationen bekommt, sehr umfangreiche sogar. Damit sind alle TSE-Cloud Anbieter wieder auf dem Startfeld angelangt und müssen die Lösungen erneut implementieren und entwickeln.

Eines der großen Probleme ist das die Arbeitsgruppe die die neuen Spezifikationen erstellen soll noch nicht aktiv ist [ja wirklich!], das andere ist das es wahrscheinlich Hardwareanforderungen an die Geräte beim Händler geben wird die die „Cloud“ Lösung zu einer farce verkommen lassen würden. Der Vorteil von TSE-Cloud ist ja / währe ja das Sie als Händler keine besondere Hardware beschaffen, aktualisieren und regelmäßig erneuern müssen.

Einer der Branchenverbände aus dem KFZ Bereich hat ein sehr informatives Schreiben veröffentlicht das auch von dem/den

Deutschen Industrie und Handelskammertag e.V.

Bundesverband der deutschen Industrie e.V.

Zentralverband des deutschen Handwerks e.V.

Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände e.V.

Handelsverband Deutschland e.V.

Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistung e.V.

mitgetragen wird und sich an das Bundesministerium für Finanzen richtet, das Dokument ist hier abrufbar (PDF, 111 kb) (Dokument nicht mehr verfügbar).

 

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