Schulungssysteme die die theoretische Möglichkeit haben eine Datenverbindung zur Produktivdatenbank herzustellen sollten aus Sicht der Deutschen Fiskal ebenfalls als Kasse gemeldet werden.
Als theoretische Möglichkeit der Datenverbindung wurde als Beispiel angegeben:
- Gibt es kein Kabel zwischen Schulungs- und Produktivsystem kann es nicht verbunden werden.
- Liegt eine Kabelverbindung zwischen den Systemen vor, ist aber Softwareseitig deaktiviert ist von einer Möglichkeit der Verbidung auszugehen.
Diese Information ist keine Rechtsbelehrung, -hilfe oder steuerliche Auskunft.