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Informationen der Deutschen Fiskal zur Meldung / Neumeldung eines Kassensystems

Nach § 146a AO ist die Anschaffung und die Außerbetriebnahme eines EAS innerhalb von 30 Tagen zu melden.

Die Menge der Daten, die bei der Meldung an ELSTER tatsächlich erhoben werden, erfordert jedoch eine häufigere Übermittlung, um konsistente Daten zu erhalten. Wenn eine frühere Meldung korrigiert werden muss, muss die Korrektur eingereicht werden, sobald Sie von den fehlerhaften Daten der letzten Meldung Kenntnis erlangen. Eine Meldung umfasst immer alle EAS einer Betriebsstätte (Bruttomeldung), auch solche, die nicht verändert wurden.

Wichtiger Hinweis:
Dieser Leitfaden wurde von der Deutschen Fiskal auf der Grundlage der Ergebnisse Ihrer Gespräche mit der KOMet AG erstellt. Er stellt keine Rechtsberatung dar!

Fallbeispiele

Ein neues EAS wird angeschafft

Ein bestehendes EAS wird in Betrieb genommen (Inbetriebnahme)

Die TSE wird gewechselt

Die Hardware oder die Software eines EAS wird geändert

Ein EAS wird außer Betrieb genommen

Ein EAS wird von einer Betriebsstätte zu einer anderen oder von einem zentralen Lager zu einer Betriebsstätte (und zurück) gebracht

In den folgenden Fällen ist keine Übermittlung erforderlich

Weitere Klarstellungen von der Deutschen Fiskal zu diesem Thema:

Disclaimer

Dieses Dokument dient ausschließlich Informationszwecken und wird in der vorliegenden Form ohne (ausdrückliche oder stillschweigende) Haftung jeglicher Art bereitgestellt, insbesondere ohne Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter. Die DF Deutsche Fiskal GmbH übernimmt keine Haftung für Fehler oder Lückenhaftigkeit.

 

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